Button-Regelung hat auch Auswirkungen auf die Hotellerie
Vorsicht Abmahngefahr! Jetzt Hotel Internet-Booking-Engine auf Button-Lösung prüfen.
Was ist die „Button-Regelung“?
Am 01.08.2012 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches die Verbraucher bei Online-Geschäften schützen soll und vor allem auch Auswirkungen auf Hotels hat.
Das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ ist auch unter der „Button-Regelung“ bekannt.
Gilt die „Button-Regelung“ auch für Hotels?
Diese neue Regelung betrifft alle Anbieter, die im Internet Waren und Dienstleistungen anbieten. Damit sind auch alle Hotels betroffen, die online gebucht werden können.
Was müssen Hotels beachten?

So wie es sich im Moment darstellt, ist es nicht ausreichend, den Button, über den Ihr Kunde bucht, in „Kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ umzubenennen. Vielmehr müssen oberhalb des Buttons in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe folgende Informationen zu finden sein:
- die „wesentlichen Merkmale des Produktes oder der Dienstleistung“ (detaillierte Leistungsbeschreibung)
- der Gesamtpreis der Ware bzw. der Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie aller abgeführten Steuern und Gebühren
- ggf. zusätzlich ein Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über das Hotel abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z. B. Kurtaxe vor Ort etc.)
- die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauerhafte, regelmäßig wiederkehrende Leistung beinhaltet.
Was sollen Hotels nun tun?
Besonders die technische Umsetzung der neuen Anforderungen ist für Hotels und deren IBEs nicht so einfach, z.B. wenn bei Arrangements die umfangreiche Leistungsbeschreibung und der Button am Ende des Bestellvorganges nur durch Scrollen sichtbar werden.
Wir empfehlen daher unseren Kunden, alle wesentlichen Buchungsinformationen im Buchungsprozess auf der letzten Seite in einem größeren Scrollfenster zu visualisieren. Unterhalb dieser Informationen sollte dann ein fester und gut sichtbarer Button mit entsprechender Beschriftung positioniert werden. So umgehen Sie, dass sich die wesentlichen Bestellinformationen unterhalb des Buttons “verstecken“ und gewährleisten, dass alle relevanten Informationen immer in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit dem statischen Button angezeigt werden.
Da wir keine Juristen sind, bitten wir jeden Hotelier, selbst zu prüfen, inwieweit seine Online-Buchungsmöglichkeiten von der neuen „Button-Lösung“ betroffen sind. Dazu empfehlen wir, den Kontakt zu Ihrem Internet-Booking-Engine Anbieter, wie cBooking, Webres, Dirs21 etc. aufzunehmen und sich hier die Korrektheit möglichst schriftlich bestätigen zu lassen. Übrigens sind auch verbindliche Käufe von Gutscheinen oder Arrangements ohne IBE von dieser Thematik betroffen. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrer Webagentur!
Die oben genannten Informationen und Lösungsvorschläge erhalten Sie ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.
Ihr Kontakt zu
David Schlee:
Tel: 03741-71947-11
schlee@hotel-hosting.de
